Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 22 Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag nach telefonischer Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Freitag nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03327 739-260
Stichwörter
Straßenverkehr, Verkehrsbehörde, Verkehrssicherung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Gurtpflicht, Helmpflicht