Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
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Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Gurtpflicht, Helmpflicht