• Sallgast (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

Beschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Aktuelles

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:

Beschreibung

Aufgaben:  

  • Anordnungen
  • Baumaßnahmen
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
  • Personenverkehr
  • Bootszulassungen

Adresse

Hausanschrift

Riesaer Straße 17

04924 Bad Liebenwerda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr ; Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664

E-Mail: stva.vks@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 05.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Version

Technisch erstellt am 18.03.2020

Technisch geändert am 21.12.2022

Stichwörter

Gurtpflicht, Helmpflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020