Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

    Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

    Aktuelles

    Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:

    Beschreibung

    Aufgaben:  

    • Anordnungen
    • Baumaßnahmen
    • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
    • Personenverkehr
    • Bootszulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664

    E-Mail: stva.vks@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Stichwörter

    Gurtpflicht, Helmpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020