Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3334 2142466
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
E-Mail: svb@kvbarnim.de
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Gurtpflicht, Helmpflicht