Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in Autos und Lastkraftwagen keinen Gurt anlegen können oder kleiner als 1,50 m sind, können Sie eine Befreiung von der Gurtpflicht beantragen. Eine Befreiung von der Helmpflicht ist ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen möglich.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Stadt Eberswalde, SG Verkehr
Ansprechpartner
65.2 Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annett Wegener (Sachgebietsleiterin)
Stichwörter
Bauen
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3334 2142466
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
E-Mail: svb@kvbarnim.de
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung,
- ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Schriftlich mit Formular
Voraussetzungen
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Es liegen triftige gesundheitliche Gründe vor und es ist nicht möglich, diesen etwa mit Sonderanfertigungen Abhilfe zu schaffen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Verfahrensablauf
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigungstellen.
Fristen
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
2 Wochen
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Gebühren entsprechend Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Gurtpflicht, Helmpflicht