Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot von Lastkraftwagen erhalten?
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für:
- kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
- kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
- die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.
Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Verkehr
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Fax: 03876 713432
E-Mail: strassenverkehr@lkprignitz.de
Kontaktperson
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit
Telefon Festnetz: 03876 713485
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Telefon Festnetz: 03876 713484
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung
Telefon Festnetz: 03876 713467
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe
Telefon Festnetz: 03876 713667
Stichwörter
Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
LKW-Fahrverbot, Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrgenehmigung, LKW