Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot von Lastkraftwagen erhalten?

    Beschreibung

    In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für:
     

    • kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
    • kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
    • die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
    • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
    • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.

    Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 22 Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1
    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 630
      • Bus: 580
    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 631
      • Bus: 641
      • Bus: 607

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach telefonischer Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Freitag nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03327 739-260

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Verkehrsbehörde, Verkehrssicherung

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Stichwörter

    Feiertagsfahrverbot, LKW-Fahrverbot, LKW, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrverbot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English