Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?
Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
Fax: +49 3334 2142466
E-Mail: svb@kvbarnim.de
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barnim: Straßenrennen - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:
Telefon: 03334 214 1408
E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
.
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:
Telefon: 03334 214 1408
E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Rennen, Rennwagen, Motorrad, Rennsport, Motorsport, Straßenrennen, Veranstaltung, Autorennen, Tourenwagen, Kraftfahrzeug, Kfz, öffentliche Verkehrsfläche, Auto, Fahrzeug