Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?
Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Barnim: Straßenrennen - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung.
Diese Kontaktdaten finden Sie unter "Hinweise".
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barnim: Straßenrennen - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:
Telefon: 03334 214 1408
E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
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Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Tourenwagen, Kfz, Autorennen, Rennsport, Veranstaltung, Fahrzeug, öffentliche Verkehrsfläche, Rennwagen, Straßenrennen, Auto, Motorsport, Kraftfahrzeug, Rennen, Motorrad