Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?

    Beschreibung

    Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Barnim: Straßenrennen - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten

    Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

    Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung.

    Diese Kontaktdaten finden Sie unter "Hinweise".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barnim: Straßenrennen - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten

    Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

    Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:

    Telefon: 03334 214 1408 

    E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
    .

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Stichwörter

    Tourenwagen, Kfz, Autorennen, Rennsport, Veranstaltung, Fahrzeug, öffentliche Verkehrsfläche, Rennwagen, Straßenrennen, Auto, Motorsport, Kraftfahrzeug, Rennen, Motorrad

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English