Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
    • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 22 Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 607
      • Bus: 631
      • Bus: 641
    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 630
      • Bus: 580
    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach telefonischer Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Freitag nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03327 739-260

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Verkehrsbehörde, Verkehrssicherung

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    verkehrsrechtliche Anordnung, § 46 StVO, gewerbliche Zwecke, Gewerbezwecke, öffentlicher Verkehrsgrund, Sondernutzung, öffentliche Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English