Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Stadt Beeskow - Fachbereich I
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass unser Bauamt nur für kommunale Aufgaben der Stadt Beeskow zuständig ist. Als Bürger einer anderen Stadt/ Gemeinde wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Verwaltung oder an die Verwaltung für den Landkreis Ooder-Spree (Tel.: 03366 - 35 0 Telefonzentrale).
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03366 4220
Fax: 03366 42212
E-Mail: bauamt@beeskow.de
E-Mail: verkehr@beeskow.de
E-Mail: gewerbeamt@beeskow.de
E-Mail: friedhofsverwaltung@beeskow.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@beeskow.de
E-Mail: stadtsanierung@beeskow.de
Kontaktperson
Frau Larski
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Fax: 03366 42213
Telefon Festnetz: 03366 42236
E-Mail: verkehr@beeskow.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Gewerbezwecke, öffentlicher Verkehrsgrund, öffentliche Straßen, Sondernutzung, gewerbliche Zwecke, verkehrsrechtliche Anordnung, § 46 StVO