Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
    • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Stadt Beeskow - Fachbereich I

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass unser Bauamt nur für kommunale Aufgaben der Stadt Beeskow zuständig ist. Als Bürger einer anderen Stadt/ Gemeinde wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Verwaltung oder an die Verwaltung für den Landkreis Ooder-Spree (Tel.: 03366 - 35 0 Telefonzentrale).

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 30

    15848 Beeskow

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23a

    15517 Fürstenwalde/Spree

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03361 599-1320

    Fax: 03361 33054

    E-Mail: ordnungsamt@l-os.de

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    Gewerbezwecke, öffentlicher Verkehrsgrund, öffentliche Straßen, Sondernutzung, gewerbliche Zwecke, verkehrsrechtliche Anordnung, § 46 StVO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de