• Sallgast (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?

Beschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

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zuständige Stelle

Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.

Hinweise für Brandenburg: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Aktuelles

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:

Beschreibung

Aufgaben:  

  • Anordnungen
  • Baumaßnahmen
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
  • Personenverkehr
  • Bootszulassungen

Adresse

Hausanschrift

Riesaer Straße 17

04924 Bad Liebenwerda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr ; Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664

E-Mail: stva.vks@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 05.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Version

Technisch erstellt am 18.03.2020

Technisch geändert am 04.01.2023

Stichwörter

öffentliche Straßen, § 46 StVO, verkehrsrechtliche Anordnung, Gewerbezwecke, gewerbliche Zwecke, öffentlicher Verkehrsgrund, Sondernutzung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020