Aids Beratung
Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?
Beschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 221 8992-300
Telefon Festnetz: +49 1805 555-444(Hotline: Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Alternative Telefonnummer: Tel.: +49 221 8920-31 Erreichbarkeit: Mo: 10:00 - 22:00 Uhr Di: 10:00 - 22:00 Uhr Mi: 10:00 - 22:00 Uhr Do: 10:00 - 22:00 Uhr Fr: 10:00 - 18:00 Uhr Sa: 10:00 - 18:00 Uhr So: 10:00 - 18:00 Uhr)
Telefon Festnetz: +49 221 8992-0
E-Mail: poststelle@bzga.de
Internet
Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst
Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst erstellt:
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Gutachten nach dem Beamtenrecht (Einstellungsuntersuchungen, Untersuchung auf Dienstfähigkeit),
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Gutachten nach Beihilferecht (Notwendigkeit von Sanatoriumsbehandlungen und speziellen Therapieverfahren) meist im Auftrag des Dienstherrn des Beamten,
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Bescheinigungen zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit,
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Bescheinigungen der Notwendigkeit einer privaten Kur (für das Finanzamt),
-
verkehrsmedizinische Gutachten (Eignungsuntersuchung Klasse C/D und besondere Gutachten im Auftrag des Straßenverkehrsamtes)
Verwaltungsintern erfolgt die Erstellung von Gutachten für das Sozialamt, das Jugendamt und die Ausländerbehörde.
Im vertrauensärztlichen Dienst werden Gutachten (z. B. zur Beurteilung gesundheitlicher Leistungseinschränkungen) im Auftrag von Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes erbracht.
Im Rahmen des Infektionsschutzes erfolgt
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die Ausstellung von internationalen Impfausweisen,
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die Belehrung nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz mit Ausstellen des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (früher Gesundheitszeugnisse),
-
die Durchführung von Laboruntersuchungen (anonymer und nichtanaonymer AIDS-Test, Tuberkulintest, Titerbestimmnug zur Feststellung des Impfschutzes bzw. zum Nachweis durchgemachter Infektionskrankheiten)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3101(Sekretariat)
Fax: 03535 46-3122(Fax)
E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)
Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es - je nach Testverfahren - ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 05.11.2021
Stichwörter
HIV, STI, AIDS