Aids Beratung

    Aids Beratung

    Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?

    Beschreibung

    Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

    Themen der Beratung können z. B. sein:

    • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
    • Safer Sex Regeln
    • Risiko-Einschätzung
    • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
    • Risiken im Bereich Prostitution
    • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
    • Ansteckungsrisiken im Alltag
    • AIDS-Angst
    • Umgang mit positivem Testergebnis
    • Leben mit HIV
    • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

    Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmerheimer Straße 220

    51109 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 221 8992-300

    Telefon Festnetz: +49 1805 555-444(Hotline: Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Alternative Telefonnummer: Tel.: +49 221 8920-31 Erreichbarkeit: Mo: 10:00 - 22:00 Uhr Di: 10:00 - 22:00 Uhr Mi: 10:00 - 22:00 Uhr Do: 10:00 - 22:00 Uhr Fr: 10:00 - 18:00 Uhr Sa: 10:00 - 18:00 Uhr So: 10:00 - 18:00 Uhr)

    Telefon Festnetz: +49 221 8992-0

    E-Mail: poststelle@bzga.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)

    Voraussetzungen

    Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung

    Fristen

    Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es - je nach Testverfahren - ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.

    Bearbeitungsdauer

    Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 05.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Stichwörter

    HIV, AIDS, STI

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de