Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadt Schwedt/Oder - Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 –12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3332 446-770
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg