Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

    Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

    Beschreibung

    Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11-14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Herzberg (Mark) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de