Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen
Kontakt
Jugendkoordination
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Freitag: Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 033675 609-21
Fax: 033675 609-39
Telefon mobil: 0151 62434121
E-Mail: juko@gemeinde-tauche.de
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg