Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadt Lübbenau/Spreewald - Kultur/Jugend/Wohlfahrtspflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch        geschlossen Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag           geschlossen  Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03542 85-311
E-Mail: kultur@luebbenau-spreewald.de
Formulare
Antrag auf Klturförderung
Mit der Kulturförderung soll in Lübbenau/Spreewald ein attraktives, vielseitiges, abwechslungsreiches und kreatives Kulturangebot geschaffen und erhalten werden. Aus dem Grund fördert die Stadt - nach der Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung - kulturelle Vereine, Gruppen, Künstler, Initiativen sowie sonstige Kulturträger.
Welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Arten der Förderung es gibt, finden Sie in der Richtlinie.
Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid bei erfolgter Förderung
Nach erfolgter Förderung ist eine entsprechender Verwendungsnachweis zu erbringen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg