Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

    Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

    Beschreibung

    Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Stabsstelle Strategie, Prävention, Netzwerke

    Aktuelles

    Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Die Jugendarbeit ist ein eigenständiges Lern- und Erfahrungsfeld im Rahmen der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen.

    Beschreibung

    Die Kinder- und Jugendarbeit konzentriert sich auf den Freizeitbereich junger Menschen außerhalb von Schule, Beruf und Familie und zielt auf die Selbstbestimmung junger Menschen ab.

    Zu den Schwerpunkten gehören

    • die außerschulische Jugendbildung,

    • die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

    • die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit sowie

    • die Jugendberatung.

    Die Jugendverbände, als Interessenvertretung der Jugendlichen mit jugendlicher Selbstorganisation, werden unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens in ihrer Arbeit gefördert.

    Die Angebote der Jugendsozialarbeit gehen über die Angebote der Jugendarbeit hinaus, da sie individueller ausgerichtet sind. Ihr zentraler Aspekt ist die soziale Integration. Die Angebote der Jugendsozialarbeit konzentrieren sich im Kern auf den Schul- und Ausbildungsbereich junger Menschen.

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und findet sich in allen Feldern der Jugendhilfe wieder. Generell umfasst der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen.

    Durch die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Projekte, welche inhaltlich/thematisch oder methodisch durch oder mit sozialpädagogischen Fachkräften vorbereitet wurden, als eine offene Einladung an alle Kinder- und Jugendlichen mit der Möglichkeit zum Kontakt, zur Begegnung, zum Entdecken und Gestalten eigener Interessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Jahn-Straße 2

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3175(Sozialarbeiter/in Jugendarbeit)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3179(Jugend-, Bildungs- und Sportförderung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3176(Projektförderung)

    Fax: +49 3535 46-3180

    E-Mail: dirk.stiller@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 28.06.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - Haupt- und Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Amt Gemeinde Verwaltung, Bildung, Grundschulen, Hauptamt, Schule, Schulen

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)