Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11-14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Stabsstelle Strategie, Prävention, Netzwerke
Beschreibung
Die Kinder- und Jugendarbeit konzentriert sich auf den Freizeitbereich junger Menschen außerhalb von Schule, Beruf und Familie und zielt auf die Selbstbestimmung junger Menschen ab.
Zu den Schwerpunkten gehören
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die außerschulische Jugendbildung,
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die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
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die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit sowie
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die Jugendberatung.
Die Jugendverbände, als Interessenvertretung der Jugendlichen mit jugendlicher Selbstorganisation, werden unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens in ihrer Arbeit gefördert.
Die Angebote der Jugendsozialarbeit gehen über die Angebote der Jugendarbeit hinaus, da sie individueller ausgerichtet sind. Ihr zentraler Aspekt ist die soziale Integration. Die Angebote der Jugendsozialarbeit konzentrieren sich im Kern auf den Schul- und Ausbildungsbereich junger Menschen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und findet sich in allen Feldern der Jugendhilfe wieder. Generell umfasst der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen.
Durch die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Projekte, welche inhaltlich/thematisch oder methodisch durch oder mit sozialpädagogischen Fachkräften vorbereitet wurden, als eine offene Einladung an alle Kinder- und Jugendlichen mit der Möglichkeit zum Kontakt, zur Begegnung, zum Entdecken und Gestalten eigener Interessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3176(Projektförderung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3175(Sozialarbeiter/in Jugendarbeit)
Fax: +49 3535 46-3180
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3179(Jugend-, Bildungs- und Sportförderung)
E-Mail: dirk.stiller@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg