Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

    Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

    Beschreibung

    Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11-14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Zuwendungen/Förderung Jugend

    Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.

    Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend und Soziales sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.

    Die geltende Richtlinie zur Förderung in den Bereichen Jugend und Soziales finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Jugendangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    16321 Bernau bei Berlin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365286

    Fax: 03338 365105

    E-Mail: zuwendungen@bernau-bei-berlin.de

    Internet

    Formulare

    Verwendungsnachweis - Jugend und Soziales
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - Jugend und Soziales
    Rechtsbehelfsverzichtserklärung
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - Investive Maßnahme
    Mittelabruf
    Verwendungsnachweis - Investive Maßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bernau bei Berlin - Zuwendungen Sport und Vereine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    16321 Bernau bei Berlin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03338 365105

    Telefon Festnetz: 03338 365286

    E-Mail: zuwendungen@bernau-bei-berlin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Jugendförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141202

    Fax: +49 3334 2142202

    E-Mail: jugendfoerderung@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendkoordinator, Jugendkoordinatorin, Jugendkoordinator Jugendkoordinatorin

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Zuwendungen/Förderung Jugend

    Die Beantragung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Antragsformulars der Stadt Bernau bei Berlin. Dieses ist vollständig und korrekt auszufüllen und muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Vereine haben zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister sowie einen aktuellen Freistellungsbescheid des örtlichen Finanzamtes
    einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Zuwendungen/Förderung Jugend

    Zuwendungsempfänger können Vereine und Vereinigungen sowie Selbsthilfegruppen und Initiativen sein, soweit sie gemeinnützige und/oder mildtätige Ziele verfolgen, deren zu fördernde Maßnahmen in der Stadt Bernau bei Berlin durchgeführt werden.
    Eine Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen.

    (1) Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind,

    dass bereits erhaltene Zuwendungen im letzten vorausgegangenen Abrechnungszeitraum fristgemäß abgerechnet wurden,

    dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden,

    dass Maßnahmen mit einem überwiegenden Anteil an ehrenamtlicher Tätigkeit durchgeführt werden,

    dass Maßnahmen allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugänglich sind.


    (2) Die Maßnahmen müssen bedarfsorientiert und mit den Maßnahmen anderer Träger bzw. Selbsthilfegruppen abgestimmt sein.


    (3) Der Zuwendungsempfänger muss über die entsprechenden fachlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen verfügen und hat die ordnungsgemäße Durchführung, Kontrolle und Abrechnung der Maßnahme zu gewährleisten.


    (4) Der Zuwendungsempfänger muss im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einen Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen entsprechend Abs. 1 Satz 1 § 72 a SGB VIII sicherstellen. Personen, die vom Zuwendungsempfänger mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen betraut wurden, müssen dem Zuwendungsempfänger ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vor Beginn der Maßnahme vorgelegt haben.

    (5) Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Eine Anfinanzierung von Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig.


    (6) Antragsteller, die in dem letzten vorausgegangenen Abrechnungszeitraum Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid nicht erfüllt haben, werden 2 Jahre von der Förderung ausgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Zuwendungen/Förderung Jugend

    Die Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bernau bei Berlin erfolgt nach Maßgabe der "Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales
    in der Stadt Bernau bei Berlin" und unter analoger Anwendung der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO in der jeweils geltenden Fassung.

    Fristen

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Zuwendungen/Förderung Jugend

    Für die Beantragung einer Zuwendung benutzen Sie bitte ausschließlich die angehangenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das aktuelle Haushaltsjahr mit Ablauf des 31.10. des Vorjahres endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).

    Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die gesondert eingestellten Formulare. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).

    Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).

    Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de