Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Ziel dieser Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen und Trägern der freien Jugendhilfe, jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung, wie auch zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 74 Abs. 1 SGB VIII, Förderung der freien Jugendhilfe, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und fördern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Jugendhilfeausschuss der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Ansprechpartner
Fachbereich 51 - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
E-Mail: jugendamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Leistungsbereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für die Jahre 2026/2027
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit - Mikroprojekte
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Antragsformular Jahresprojekte oder Mikroprojekte
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Konzeption der zu fördernden Maßnahme/Projekt
- Mittelabrufe
- Verwendungsnachweis nach Beendigung der Maßnahme
Voraussetzungen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Förderkriterien:
Antragsberechtig sind:
- anerkannte, ortsansässige Träger der freien Jugendhilfe im Leistungsbereich Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit,
- der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
- die ortsansässigen, ehrenamtlich verwalteten Jugendtreffs
Förderfähig sind Antragsteller, wenn sie:
- die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten,
- die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- eine angemessene Eigenleistung erbringen und
- die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die zu fördernden Maßnahmen richten sich an alle Kinder ab Schuleintritt, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren in der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Die Maßnahmen/ Leistungen müssen:
- thematisch der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII, zu zuordnen sein,
- niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Angebote/ Angebotszeiten aufweisen,
- die unterschiedlichen Erfahrungen sowie Lebenslagen der jungen Menschen berücksichtigen,
- auf eine aktive Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit setzen,
- zielgruppenorientiertes Ehrenamt nutzen,
- effizient und wirtschaftlich ausgerichtet sein,
- im Sozialraum bedarfsgerecht verortet sein.
Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Rechtsbehelf
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Jugendamt, Team Jugend und Familie, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz, einzulegen
Verfahrensablauf
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Sie stellen einen schriftlichen Antrag nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die Antragsfrist für den im Folgejahr beginnenden zweijährigen Förderzeitraum ist der 31.05. des laufenden Jahres. Anträge zu den Mikroprojekten unterliegen keiner Antragsfrist und können im Antragsjahr durchgeführt werden. Für die Antragstellung der Jahres- und Mikroprojekte sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Nach Prüfung Ihres Antrages auf formale und fachliche Relevanz durch das Jugendamt entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Ihren Antrag.
Fristen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- bei Jahresprojekten beträgt die Antragsfrist bis zum 31.05. für das Folgejahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Mikroprojekte 2-4 Wochen
- Jahresprojekte 6-8 Monate
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg