Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

    Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

    Beschreibung

    Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Ziel dieser Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen und Trägern der freien Jugendhilfe, jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung, wie auch zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 74 Abs. 1 SGB VIII, Förderung der freien Jugendhilfe, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und fördern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Jugendhilfeausschuss der Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Ansprechpartner

    Fachbereich 51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)

    E-Mail: jugendamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Formulare

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Leistungsbereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für die Jahre 2026/2027
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit - Mikroprojekte

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    • Antragsformular Jahresprojekte oder Mikroprojekte
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Konzeption der zu fördernden Maßnahme/Projekt
    • Mittelabrufe
    • Verwendungsnachweis nach Beendigung der Maßnahme

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Förderkriterien:
    Antragsberechtig sind: 

    • anerkannte, ortsansässige Träger der freien Jugendhilfe im Leistungsbereich Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit,
    • der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
    • die ortsansässigen, ehrenamtlich verwalteten Jugendtreffs

    Förderfähig sind Antragsteller, wenn sie:

    • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten,
    • die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten,
    • gemeinnützige Ziele verfolgen,
    • eine angemessene Eigenleistung erbringen und
    • die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

    Die zu fördernden Maßnahmen richten sich an alle Kinder ab Schuleintritt, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren in der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
    Die Maßnahmen/ Leistungen müssen:

    • thematisch der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß  §§ 11 - 14 SGB VIII, zu zuordnen sein,
    • niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Angebote/ Angebotszeiten aufweisen,
    • die unterschiedlichen Erfahrungen sowie Lebenslagen der  jungen Menschen berücksichtigen,
    • auf eine aktive Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit setzen,
    • zielgruppenorientiertes Ehrenamt nutzen,
    • effizient und wirtschaftlich ausgerichtet sein,
    • im Sozialraum bedarfsgerecht verortet sein.

    Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Jugendamt, Team Jugend und Familie, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz, einzulegen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    Sie stellen einen schriftlichen Antrag nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die Antragsfrist für den im Folgejahr beginnenden zweijährigen Förderzeitraum ist der 31.05. des laufenden Jahres. Anträge zu den Mikroprojekten unterliegen keiner Antragsfrist und können im Antragsjahr durchgeführt werden. Für die Antragstellung der Jahres- und Mikroprojekte sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
    Nach Prüfung Ihres Antrages auf formale und fachliche Relevanz durch das Jugendamt entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Ihren Antrag.

    Fristen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    • bei Jahresprojekten beträgt die Antragsfrist bis zum 31.05. für das Folgejahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Förderung von Projekten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    • Mikroprojekte 2-4 Wochen
    • Jahresprojekte 6-8 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020