Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

    Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

    Beschreibung

    Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Brandenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)