Freie Träger der Jugendhilfe
Freie Träger der Jugendhilfe
Beschreibung
Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen
Kontakt
Verfahrensablauf
Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.
Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg