Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Freie Träger der Jugendhilfe

    Freie Träger der Jugendhilfe

    Beschreibung

    Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu  gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Großkmehlen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Verfahrensablauf

    Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.

    Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)