Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Freie Träger der Jugendhilfe

    Freie Träger der Jugendhilfe

    Beschreibung

    Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu  gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung

    Beschreibung

    Das Amt gliedert sich in vier Sachgebiete:

    1. Rechtliche Vertretung/wirtschaftliche Jugendhilfe

    2. Sozialpädagogische Dienste     

                    Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

    3. Schulentwicklung/Schülerbeförderung/Schulträgerangelegenheiten

    4. Schulorganisation/Beschaffung/Haushalt

     Dem Amt sind folgende Einrichtungen nachgeordnet:

    - die Kreisvolkshochschule

    - das Schullandheim Täubertsmühle

    - das Internat in Elsterwerda

    - das Jugendwohnheim Elsterwerda mit Clearingstelle

    - das Oberstufenzentrum Elbe-Elster mit seinen fünf Abteilungen

    - drei Gymnasien

    - fünf Oberschulen

    - drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"

    - drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Str. 44

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00 * Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 * Freitag 08:00 bis 11:00 oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-7682(Sachgebietsleitung Sozialpädagogische Dienste)

    Fax: +49 3535 46-3530

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3525(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3166(Sachgebietsleitung rechtl. Vertretung/ wirtschaftliche Jugendhilfe)

    E-Mail: amt_jfb@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.

    Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English