Freie Träger der Jugendhilfe
Freie Träger der Jugendhilfe
Beschreibung
Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Beschreibung
Das Amt gliedert sich in vier Sachgebiete:
1. Rechtliche Vertretung/wirtschaftliche Jugendhilfe
2. Sozialpädagogische Dienste
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle
3. Schulentwicklung/Schülerbeförderung/Schulträgerangelegenheiten
4. Schulorganisation/Beschaffung/Haushalt
Dem Amt sind folgende Einrichtungen nachgeordnet:
- die Kreisvolkshochschule
- das Schullandheim Täubertsmühle
- das Internat in Elsterwerda
- das Jugendwohnheim Elsterwerda mit Clearingstelle
- das Oberstufenzentrum Elbe-Elster mit seinen fünf Abteilungen
- drei Gymnasien
- fünf Oberschulen
- drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"
- drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00 * Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 * Freitag 08:00 bis 11:00 oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-7682(Sachgebietsleitung Sozialpädagogische Dienste)
Fax: +49 3535 46-3530
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3525(Sekretariat)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3166(Sachgebietsleitung rechtl. Vertretung/ wirtschaftliche Jugendhilfe)
E-Mail: amt_jfb@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Verfahrensablauf
Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.
Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg