Freie Träger der Jugendhilfe
Freie Träger der Jugendhilfe
Beschreibung
Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Jugendförderung
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendkoordinator, Jugendkoordinatorin, Jugendkoordinator Jugendkoordinatorin
Verfahrensablauf
Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.
Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg