Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am   Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen.

    Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie  von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind  in den. §§ 71-75 BBiG festgelegt. Es handelt sich in der Regel um die für die jeweiligen Ausbildungsberufe zuständigen Kammern.

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind in den §§ 71- 75 BBiG festgelegt. Ansprechpunkt ist in der Regel die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständige Kammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstr. 12 b

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 5621-1111

    E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestr. 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 365-0

    E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

    Kosten

    Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Broschüre "Ausbildung & Beruf, Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung"

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMBF am 15.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Stichwörter

    Prüfung, Ausbildung, Abschlussprüfung, Abschluss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de