Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    17337 Uckerland

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr.   08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039745 86122

    E-Mail: meldestelle@uckerland.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Schröder, Michael)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schröder, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)