Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr.   08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039745 86122
E-Mail: meldestelle@uckerland.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015