Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung

    Personalausweis oder Reisepass

    Dokumente aller wegziehenden Familienangehörigen (Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass)

    ggf. Betreuerausweis / Vollmacht

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung

    Bei Abmeldung einer Familie kann ein volljähriges Familienmitglied die Abmeldung für alle wegziehenden Personen vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Die Abmeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus dessen Wohnung die Personen auszieht.

    Die Abmeldung mit einer Vorsorgevollmacht ist ebenfalls möglich, wenn diese melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger und Betreuer bestellt, obliegt diesem die Abmeldung.

    Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung ist durch den Meldepflichtigen in der für ihn zuständigen Meldebehörde seines Hauptwohnsitzes vorzunehmen.

    Die meldepflichtige Person erhält eine schriftliche Bestätigung (Meldebestätigung) über die Abmeldung.

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de