Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung
Personalausweis oder Reisepass
Dokumente aller wegziehenden Familienangehörigen (Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass)
ggf. Betreuerausweis / Vollmacht
Personalausweis oder Reisepass
Dokumente aller wegziehenden Familienangehörigen (Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass)
ggf. Betreuerausweis / Vollmacht
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung
Bei Abmeldung einer Familie kann ein volljähriges Familienmitglied die Abmeldung für alle wegziehenden Personen vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Die Abmeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus dessen Wohnung die Personen auszieht.
Die Abmeldung mit einer Vorsorgevollmacht ist ebenfalls möglich, wenn diese melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger und Betreuer bestellt, obliegt diesem die Abmeldung.
Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung ist durch den Meldepflichtigen in der für ihn zuständigen Meldebehörde seines Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Die meldepflichtige Person erhält eine schriftliche Bestätigung (Meldebestätigung) über die Abmeldung.
Bei Abmeldung einer Familie kann ein volljähriges Familienmitglied die Abmeldung für alle wegziehenden Personen vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Die Abmeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus dessen Wohnung die Personen auszieht.
Die Abmeldung mit einer Vorsorgevollmacht ist ebenfalls möglich, wenn diese melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger und Betreuer bestellt, obliegt diesem die Abmeldung.
Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung ist durch den Meldepflichtigen in der für ihn zuständigen Meldebehörde seines Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Die meldepflichtige Person erhält eine schriftliche Bestätigung (Meldebestätigung) über die Abmeldung.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Hinweise für Spremberg/Grodk: Wohnsitz Abmeldung
gebührenfrei
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015