Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Plantagenplatz 9

    14542 Werder (Havel)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 17  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Werder (Havel) - Post
      Linien:
      • Bus: Linie E30
      • Bus: Linie 635
      • Bus: Linie 633
      • Bus: Linie 631
      • Bus: Linie 630
      • Bus: Linie 607
      • Bus: Linie 641
      • Bus: Linie 634

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Eisenbahnstraße 13/14

    14542 Werder (Havel)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03327 783150

    Fax: 03327 783159

    E-Mail: buergerservice@werder-havel.de

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English