Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Beeskow - Fachbereich I
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass unser Bauamt nur für kommunale Aufgaben der Stadt Beeskow zuständig ist. Als Bürger einer anderen Stadt/ Gemeinde wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Verwaltung oder an die Verwaltung für den Landkreis Ooder-Spree (Tel.: 03366 - 35 0 Telefonzentrale).
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03366 4220
Fax: 03366 42212
E-Mail: bauamt@beeskow.de
E-Mail: verkehr@beeskow.de
E-Mail: gewerbeamt@beeskow.de
E-Mail: friedhofsverwaltung@beeskow.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@beeskow.de
E-Mail: stadtsanierung@beeskow.de
Kontaktperson
Frau Kautz
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Telefon Festnetz: 03366 42242
E-Mail: gewerbeamt@beeskow.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@beeskow.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015