Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Schwarzheide - Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruhlander Straße 102

    01987 Schwarzheide

    Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus

    Bus: 616, 617, 622, 623, 624

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Bürgerservicebüro / Einwohnermeldeamt ist nicht rollstuhlgerecht. Die entsprechenden Mitarbeiter werden sich aber dennoch um Ihr Anliegen kümmern. 

    Verwenden Sie bitte der hinteren Eingang vom Parkplatz aus und benutzen die Klingel / Sprechanlage.

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr.   nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035752 85340(Einwohnermeldeamt)

    Telefon Festnetz: 035752 85326(Fundbüro)

    Fax: 035752 85598

    E-Mail: a.richter@schwarzheide.de

    E-Mail: i.ihle@schwarzheide.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Schachtschneider, Jörg)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schachtschneider, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)