Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Schwarzheide - Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus
Bus: 616, 617, 622, 623, 624
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bürgerservicebüro / Einwohnermeldeamt ist nicht rollstuhlgerecht. Die entsprechenden Mitarbeiter werden sich aber dennoch um Ihr Anliegen kümmern.
Verwenden Sie bitte der hinteren Eingang vom Parkplatz aus und benutzen die Klingel / Sprechanlage.
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr.   nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035752 85340(Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 035752 85326(Fundbüro)
Fax: 035752 85598
E-Mail: a.richter@schwarzheide.de
E-Mail: i.ihle@schwarzheide.de
Formulare
Online-Suche von Fundsachen
Fundanzeige
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015