Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Lübbenau/Spreewald - Bürgerbüro
Aktuelles
Mit einem bürgerorientierten Dienstleistungsangebot wollen wir Sie freundlich und fachkundig beraten. Das Bürgerbüro ist zentrale Anlaufstelle für Sie, als Einwohnerin und Einwohner oder für unsere Gäste. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Fehlgänge und lange Wartezeiten vermeiden.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch        geschlossen Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag           geschlossen  Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015