Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (ohne Terminvergabe) Dienstag: von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr (ohne Terminvergabe) Onlineterminvergabe unter www.glienicke.eu/terminvergabe Nur in absoluten Notfällen ist auch die telefonische Terminvergabe, oder die Terminvergabe per E-Mail möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 033056 69-217
Fax: 033056 69-256
Telefon Festnetz: 033056 69-203
Telefon Festnetz: 033056 69-223
E-Mail: ema@glienicke.eu
Kontaktperson
Frau Nadine Baudis
Herr Sven Naumann
Frau Renate Karhan-Hartsch
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015