Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Schönwalde-Glien - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03322 2484-40
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Kontaktperson
Anne Knuth
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Fax: 03322 2484-40
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Dennis Wrobel
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Fax: 03322 2484-40
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015