Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Sachbereich Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang über den Besucherparkplatz (Zufahrt über Puschkinstraße)
Öffnungszeiten
Montag    09.00 - 12.00 Uhr          Dienstag    09.00 - 12.00 Uhr      und    14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch    09.00 - 12.00 Uhr          Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr    und    14.00 - 17.30 Uhr Freitag    nach Vereinbarung Meldebereich des Bürgerservicebereiches zusätzlich immer 1. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03385 596-173
Formulare
Vollmacht
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015