Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 536720-105
Fax: 030 536720-198
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00
BIC: DEUTDEBB160
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015