Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365258
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden
Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.
Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden
Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.
Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden
Die aktuelle Rechtsgrundlage lautet Bundesmeldegesetz (BMG).
Die aktuelle Rechtsgrundlage lautet Bundesmeldegesetz (BMG).
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015