Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Abmeldung

    Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365258

    E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden

    Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.

    Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden

    Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.

    Eine Abmeldung ist nur bei Nebenwohnungen notwendig oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei jeder An- oder Ummeldung (bei Bezug eines Mietobjektes oder zur Untermiete) zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Wohnsitz abmelden

    Die aktuelle Rechtsgrundlage lautet Bundesmeldegesetz (BMG).

    Die aktuelle Rechtsgrundlage lautet Bundesmeldegesetz (BMG).

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2020

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020