Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung: Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung: Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03378 827-140
Telefon Festnetz: 03378 827-141
Telefon Festnetz: 03378 827-142
Telefon Festnetz: 03378 827-143
Telefon Festnetz: 03378 827-144
Fax: 03378 827-124
E-Mail: buergerservice@ludwigsfelde.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015