Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr (nur nach Onlineterminvereinbarung) Di. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:30 -  12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 07:30 - 12:30 Uhr (nur nach Onlineterminvereinbarung) Online Termin vereinbaren
Kontakt
Telefon Festnetz: 033704 972-10
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015