Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bernhard-Remy-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Platz der Freiheit
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: August-Bebel-Straße (max. 2 Stunden)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wittenberge Rathaus
Linie:- Bus: 942
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Montag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015