Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Kontakt
E-Mail: buergerservice@lehnin.de
Formulare
Einverständnigserklärung Umzug eines minderjährigen Kindes
Anmeldung
Wohnungsgeberbescheinigung
Abmeldung
Stichwörter
Ehe, Feuerwehr, Feuerwehrberater Feuerwehrberaterin, freiwillige Feuerwehr, Friedhof, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Hochzeit, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Meldeamt, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Standesamt, Sterbeurkunde
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015