Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Grimme-Ring 10

    14532 Kleinmachnow

    Kontaktperson

    • Frau Mühl (Leitung Bürgerbüro | Briefwahlbüro)

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1291

      Fax: +49 33203 877-2999

      E-Mail: ema@kleinmachnow.de

    • Mitarbeiter/-innen Bürgerbüro (Bürgerbüro | Bürgerservice)

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1301

      Fax: +49 33203 877-2999

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1302

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1304

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1303

      E-Mail: ema@kleinmachnow.de

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English