Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

    Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdschgeschoss des Rathauses A. 

    Das Standesamt befindet sich im Rathaus B.

    Öffnungszeiten

    Mo      08:00 – 12:00 Uhr Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr Mi       geschlossen Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr Fr       08:00 – 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren. Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind: Ausweis- und Passwesen; Meldewesen; Fundbüro; GEZ-Gebührenbefreiung; Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften; KFZ-Angelegenheiten Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind: Abholung von Dokumenten Beantragung Führungszeugnis Ausstellung Meldebescheinigung Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind: Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03391 355-111

    E-Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2020

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020