Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Schwarzheide - Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruhlander Straße 102

    01987 Schwarzheide

    Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus

    Bus: 616, 617, 622, 623, 624

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Bürgerservicebüro / Einwohnermeldeamt ist nicht rollstuhlgerecht. Die entsprechenden Mitarbeiter werden sich aber dennoch um Ihr Anliegen kümmern. 

    Verwenden Sie bitte der hinteren Eingang vom Parkplatz aus und benutzen die Klingel / Sprechanlage.

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr.   nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035752 85340(Einwohnermeldeamt)

    Telefon Festnetz: 035752 85326(Fundbüro)

    Fax: 035752 85598

    E-Mail: a.richter@schwarzheide.de

    E-Mail: i.ihle@schwarzheide.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Schachtschneider, Jörg)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schachtschneider, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)