Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (ohne Terminvergabe) Dienstag: von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr (ohne Terminvergabe) Onlineterminvergabe unter www.glienicke.eu/terminvergabe Nur in absoluten Notfällen ist auch die telefonische Terminvergabe, oder die Terminvergabe per E-Mail möglich.
Kontakt
Fax: 033056 69-256
Telefon Festnetz: 033056 69-223
Telefon Festnetz: 033056 69-203
Telefon Festnetz: 033056 69-217
E-Mail: ema@glienicke.eu
Kontaktperson
Frau Nadine Baudis
Herr Sven Naumann
Frau Renate Karhan-Hartsch
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015