Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Sachbereich Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang über den Besucherparkplatz (Zufahrt über Puschkinstraße)
Öffnungszeiten
Montag    09.00 - 12.00 Uhr          Dienstag    09.00 - 12.00 Uhr      und    14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch    09.00 - 12.00 Uhr          Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr    und    14.00 - 17.30 Uhr Freitag    nach Vereinbarung Meldebereich des Bürgerservicebereiches zusätzlich immer 1. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03385 596-173
Formulare
Vollmacht
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015