Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen / Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015