Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    04932 Röderland

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de